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Kraft-Wärme-Kopplung: Nutzung von Blockheizkraftwerken oder Mikrogasturbinen

Anlage

Wärmeversorgung, Stromversorgung (verschiedene Anlagen)

Betrachtungsbereich

Gebäude & Anlagen

Eingesetzte neue Technologie

Bspw.: Blockheizkraftwerk oder Mikrogasturbine

Art der Massnahme

investive Massnahme

Beschreibung

Je nach Temperaturniveau und Anforderungen einer Anlage kann es sinnvoll sein, die direkte Wärmeerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Anlagen zu ersetzen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die betreffende Anlage beispielsweise mit Standard-Gasbrennern ohne Rekuperation betrieben wird und die erforderlichen Temperaturen nicht zu hoch sind.
Infrage kommen dann, je nach Anforderungen, Blockheizkraftwerke oder Mikrogasturbinen. Blockheizkraftwerke bieten teilweise die Möglichkeit zwei unterschiedliche Temperaturniveaus bei ca. 40 ‑ 50 °C und ca. 90 ‑ 120 °C bereitzustellen. Mikrogasturbinen sind dagegen besonders geeignet, wenn der Wärmebedarf den Strombedarf deutlich übersteigt. Zudem sind deutlich höhere Temperaturen erreichbar.

Umsetzbarkeit

herausfordernd

Einsparung

an Beispielanlage: Einbrennofen Lackieranlage (Grundlast)

 

Relativ:

• 40 %

 

Absolut:

• Einsparung CO2: 430 t CO2/a

 

Angenommene CO2-Faktoren:

• Strom: 0,537 t/MWh
• Erdgas: 0,202 t/MWh
• Fernwärme: 0,280 t/MWh

Amortisationszeit

Für die Anlage im Projekt: 2,9 Jahre (ohne Förderung 3,4 Jahre)

Umsetzung der Massnahme im Projekt ETA-Transfer

Fördermöglichkeiten

KWK-Förderung

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft:

Bis zu 30 % (KMU 40 %) der Gesamtkosten (De-minimis)
Bis zu 30 % (KMU 40 %) der investiven Mehrkosten (AGVO)
Maximal 500 € (KMU 700 €) pro eingesparter Tonne CO2

Weitere Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

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